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Expertise zu den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung in NRW von Prof. Dr. Rolf Werning

Im März 2011 erteilte das Ministerium für Schule und Weiterbildung (NRW) Prof. Dr. Rolf Werning den Auftrag, die Grundkonzeption der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung (KsF) im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen hinsichtlich ihrer Eignung zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Nordrhein-Westfalen zu untersuchen.

Seit der vergangenen Woche können nun die Ergebnisse des Gutachtens, welches acht grundlegende Fragen zur Konzeption der KsFs klären sollte, eingesehen werden. Neben anderen Befunden kommt Werning in seiner Expertise zu dem Schluss, dass trotz einiger Stärken des Konzeptes "nur begrenzte Impulse für die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems [von den KsFs] ausgehen".

Das Gutachten finden sie hier:

Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen in Nordrhein-Westfalen.

Foto Brigitte Schumann

Inklusive Grundschule:

Ein starkes Glied in der "Kommunalen Präventionskette" gegen Kinderarmut

Kommentar von Dr. Brigitte Schumann

Die ehemalige Gymnasiallehrerin, Inklusionsforscherin und Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann, hat einen sehr interessanten Kommentar verfasst, in dem sie unter anderem den Zusammenhang der Prävention von Kinderarmut und Inklusion aufgreift.

"Deutschland tut zu wenig für die frühkindliche Bildung und vernachlässigt geradezu sträflich die präventive Förderung von Kindern in Armutslagen" kommentiert die Autorin. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, haben sich AWO, DGB, GEW, Kinderschutzbund und der Paritätische Wohlfahrtsverband in Nordrhein-Westfalen 2009 zu einem landesweiten Bündnis gegen Kinderarmut zusammengeschlossen und fordern die staatliche Pflicht zur Prävention. Die NRW- Landesregierung reagierte und rief am 9. November 2011 in einer Auftaktveranstaltung das Modellvorhaben „Kommunale Präventionsketten“ ins Leben.

Dr. Schumann skizziert in ihrem Beitrag die Funktionsweise der Präventionskette, stellt den ausgesprochen großen und wichtigen Zusammenhang von Prävention und Inklusion heraus und fordert eine inklusive Grundschule als elementares, unverzichtbares Glied innerhalb der Präventionskette.

Lesen Sie hier den Beitrag von Brigitte Schumann:
Inklusive Grundschule: ein starkes Glied in der „Kommunalen Präventionskette“ gegen Kinderarmut

Elternvereine in NRW nehmen
CDU-Positionspapier mit Freude auf

Eintrag vom 2.12.

Mit großer Freude haben Elternvereine in ganz Nordrhein-Westfalen das neue Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion zur inklusiven Bildung aufgenommen, das Fraktionschef Karl-Josef Laumann in Düsseldorf der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Darin fordert die CDU u.a.:
... den individuellen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung,
... eine unabhängige Elternberatung,
... die Abschaffung der AO-SF-Verfahren
... eine gute Personalausstattung inklusiver Schulen
... eine Fortbildungs- und Qualitätsoffensive für das gemeinsame Lernen und
... das "frühest mögliche" Auslaufen der Förderschulen Lernen und Sprache

"Am meisten freut uns, dass damit jetzt der Landtag fast geschlossen einen individuellen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung befürwortet", sagt Eva-Maria Thoms vom Kölner Elternverein mittendrin e.V.. "Einer kleinen Schulgesetznovelle, die das Recht auf Inklusion für das Schuljahr 2012/13 verwirklicht, steht damit nichts mehr im Wege". Dafür ist es zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland auch höchste Zeit. Die Eltern fordern die Landtagsfraktionen auf, diese erste Gesetzesänderung nun unmittelbar auf den Weg zu bringen.

Danach könne zügig begonnen werden, das NRW-Schulgesetz und die nachfolgenden und begleitenden Rechtsvorschriften an die Anforderungen eines inklusiven Bildungssystems anzupassen. "Die Zeit drängt", sagt Ingrid Gerber, Vorsitzende von Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen Bonn. "Viele Kommunen stehen in den Startlöchern, inklusive Schullandschaften aufzubauen. Die Pläne dafür sind in Arbeit. Weil aber die rechtlichen Grundlagen des Landes fehlen, kommt es immer wieder zu Verzögerungen - und droht die frische Energie, mit der diese Arbeit derzeit in Angriff genommen wird, ausgebremst zu werden.

Für die rechtliche Ausgestaltung des inklusiven Bildungssystems seien die Positionen der CDU-Fraktion zwar noch nicht erschöpfend, wiesen aber in vielen Punkten in die richtige Richtung. "Besonders wichtig und richtig ist die Forderung der CDU nach einer unabhängigen Beratung der Eltern", betont Ingrid Gerber von Gemeinsam lernen - Gemeinsam lernen Bonn. "Eltern von behinderten Kindern müssen nach dem peer-Prinzip von Menschen beraten werden, die selbst betroffen sind und sie aus eigenem Erfahrungsschatz ermutigen.“

Auch die Forderung der CDU nach Abschaffung des AO-SF-Verfahrens und mithin der Etikettierung von Kindern und Jugendlichen finden die Eltern wegweisend. Das gleiche gilt für die Forderungen nach Qualität und Ausstattung des gemeinsamen Lernens.

"Die CDU in Nordrhein-Westfalen hat sich die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu eigen gemacht und setzt dabei weit über NRW hinaus Maßstäbe", schließt Eva-Maria Thoms vom mittendrin e.V. "Jetzt müssen die rot-grüne Koalition und die CDU im Landtag zeigen, ob sie gemeinsame Positionen in Gesetze gießen können und wollen oder ob es bei Lippenbekenntnissen bleibt".

Ein Jahr nach dem gemeinsamen Beschluss des Landtags, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen, warten man in Nordrhein-Westfalen immer noch auf konkrete politische Weichenstellungen durch die Landesregierung. Begrüßenswert ist,
... dass mehr Lehrerstellen für Integration in der Sekundarstufe geschaffen wurden;
... dass ein neuer Erlass die Schulverwaltungen und -träger verpflichtet, den Wünschen von Eltern auf Gemeinsamen Unterricht ihre Kinder mit Behinderungen "soweit möglich" nachzukommen;
... dass an allen Schulämtern Moderatorenstellen für Inklusion geschaffen worden sind;
... dass ein Gutachten der Bildungsforscher Preuss-Lausitz und Klemm dem Land NRW sehr konkrete Empfehlungen zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems gibt.
Die wesentlichen Schritte und Weichenstellungen fehlen jedoch weiterhin:
... der individuelle Rechtsanspruch auf inklusive Bildung;
... die Entwürfe für eine umfassende Reform des Schulgesetzes, das immer noch auf Selektion setzt;
... das nötige umfangreiche Fortbildungsprogramm für Schulen und Lehrer;
... die im Landtagsbeschluss geforderte öffentliche Aufklärungskampagne für Inklusion;
... der vor einem Jahr vom Landtag in Auftrag gegebene Inklusionsplan.

Begründung für die stockende Arbeit der Regierung in Sachen Inklusion war immer der fehlende Konsens im Landtag. Die CDU als größte Oppositionspapier, hieß es, war nicht bereit, wichtige Schritte mit zu gehen.
Mit dem Positionspapier der CDU-Fraktion hat sich die politische Lage nun grundlegend verändert.
Die NRW-CDU macht damit den Weg frei für die Inklusion und profiliert sich als Vorreiter christlich-demokratischer Inklusionspolitik in Deutschland. Elternverbände reagierten hoch erfreut auf die neuen Beschlüsse.

Die LAG Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW begrüßt das CDU-Papier.
"Erstmals erkennt die CDU den individuellen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung in der Allgemeinen Schule uneingeschränkt an.“ freut sich Bernd Kochanek, Landesvorsitzender des Elternverbandes. „Nach den regierenden Parteien BÜNDNIS‘90/DIE GRÜNEN und SPD kommt nun auch von der CDU die klare Forderung, ein inklusives Schulsystem in NRW aufzubauen. Einer Gesetzesänderung für das kommende Schuljahr steht nun nichts mehr im Wege“, so Kochanek. Der Elternverband erwartet jetzt von der Landesregierung, dass sie umgehend einen Gesetzentwurf vorlegt und bis zum Sommer 2012 die Barrieren für inklusiven Unterricht in den Rechtsverordnungen und Erlassen beseitigt.

Das komplette Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen können Sie hier lesen:
"Teilhabe erfordert Qualität" - Inklusion im Bereich Schule"

Filmcover Berg Fidel

Eintrag vom 19.11.2011

Wir gratulieren: Hella Wenders Film über die inklusive Grundschule "Berg Fidel" in Münster gewinnt den Hauptpreis beim 22. Kinofest Lünen!

Der einfühlsame Dokumentarfilm „Berg Fidel“ gewinnt den ersten Preis beim Kinofest Lünen. Der mit 10000 € dotierte Publikumspreis „Lüdia“ geht an die Regisseurin Hella Wenders aus Berlin. Bei der Preisübergabe am Abend sagte die junge Filmemacherin vor einem begeisterten Publikum, dass der Preis den Kindern der Grundschule Berg Fidel gelte. Der Film aus der Perspektive von 4 Kindern wirft einen Blick auf ihren Stadtteil, ihre Schule und ihr Leben.

Bei der Premiere am Freitag in Lünen waren zwei Kinder aus Berg Fidel anwesend und sofort nach dem Film von Journalisten umringt.
Hella Wenders hofft, dass dieser Preis mithilft, dass die Grundschule Berg Fidel das gemeinsame Lernen bis zur Klasse 13 fortsetzen kann. Dies hat aktuellen Bezug zur derzeitig geführten Schulentwicklungsdebatte in Münster. Die Grundschule Berg Fidel möchte als Modellschule ihre integrative Arbeit fortsetzen über die 4 Klasse hinaus.
In der Universität Münster besteht großes Interesse an einer Zusammenarbeit im Bereich Begabungsförderung, Forschung und Lehrerausbildung.



Mehr über die Grundschule Berg Fidel erfahren Sie auf der Homepage der Schule und in einem Bericht auf der Homepage des NRW-Bildungsministeriums: Max lernt anders. Alara auch.

Banner GLGL OLpe plus

Fazit der Jahreshauptversammlung am 14.10.2011
Es wurde schon einiges bewegt und erreicht, aber es gibt noch sehr viel mehr zu tun


Auf unserer Jahreshauptversammlung konnten wir auf ein ereignis- und an vielen Stellen auch erfolgreiches erstes Vereinsjahr zurückblicken.
Unsere Aufgabe im ersten Jahr haben wir vor allem darin gesehen, über die UN-Behindertenrechtskonvention und das daraus abzuleitende Menschenrecht von Kindern mit Behinderungen auf gemeinsames Lernen in Regelkindergärten und Regelschulen zu informieren. Zu diesem Zweck wurden verschiedenste Informationsmaterialien erarbeitet und verteilt und eine Vereinshomepage erstellt, die als Informationsquelle und Vernetzungsmittel dienen soll.

Wie aus dem Jahresbericht des Vorstandes auch hervorging, wurde eine Vielzahl von Gesprächen mit Eltern, Fachleuten aus verschiedenen Bereichen und vielen anderen Interessierten geführt. Dabei wurde auch eine breit angelegte Vernetzung mit anderen Organisationen, insbesondere der Selbsthilfe und dem Kreisbehindertenbeauftragten, Friedhelm Hoffmann, aufgebaut.

In zahlreichen Gesprächen mit politischen Vertreter/innen und Mitarbeitern der Verwaltung wurden verschiedenste Themenbereiche besprochen: z.B. die Erstellung eines Inklusionsplans für den Kreis Olpe, die Unterstützung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen durch Schulassistenten, die Ressourcensteuerung bei der Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems. Auch mit Landrat Frank Beckehoff konnte das Thema Inklusion und die Entwicklungen im Kreis Olpe und im Land NRW zweimal in persönlichen Gesprächen erörtert werden.

Zum Thema Inklusion und Gemeinsamer Unterricht wurden an verschiedensten Stellen Informationsvorträge gehalten: u.a. in den Schulausschüssen in Kirchhundem und Olpe und dem Förderschulausschuss des Kreises, im Olper Jugendparlament, bei der SPD-Kreistagsfraktion, bei Fachleuten aus dem Bereich der Frühförderung (AufWind), auf der Beiratssitzung des Vereins für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe, bei eigenen Veranstaltungen für Eltern, Fachleute und andere Interessierte.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Gelingende Inklusion“ haben wir gemeinsam mit dem Kreisbehindertenbeauftragten Friedhelm Hoffmann und der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen begonnen, beispielhaft Schulen vorzustellen, die erfolgreich Schüler mit und ohne Behinderungen unterrichten. Hiermit soll aufgezeigt werden, wie erfolgreich und gewinnbringend für alle Schüler Gemeinsamer Unterricht schon an vielen Schulen im Land praktiziert wird und welche Rahmenbedingungen dafür erforderlich sind.

Besonders erfreut zeigten sich die Vereinsmitglieder über die Entscheidung des Olper Kreistags, in Abstimmung mit den sieben kreisangehörigen Kommunen einen Inklusionsplan für den Kreis zu erarbeiten. Im Zuge der Bearbeitung eines zusammen mit neun anderen Vereinen und Initiativen gestellten Bürgerantrags hatten sich in verschiedenen Kreis- und Kommunengremien engagierte Diskussionen hierzu ergeben.

Ein besonderer Termin in der Arbeit des Vereins war auch das persönliche Gespräch mit NRW-Bildungsministerin Löhrmann im kleinen Kreis von Elternvertretungen.

Verstärkter Einsatz für gute Bedingungen für Inklusion in Kindergärten und Schulen

Doch auf der Versammlung wurde nicht nur über freudige Entwicklungen in Bezug auf das Thema des Vereins berichtet. Eltern äußerten deutlichen Unmut über die Verschlechterung der Bedingungen des Gemeinsamen Unterrichts im Kreis Olpe. Sie berichteten, dass spürbar weniger Sonderpädagogenstunden zur Förderung ihrer Kinder zur Verfügung stehen und dass bei Ausfällen die Regelschulen dann mit der Aufgabe des Gemeinsamen Unterrichts alleine gelassen werden. Die Anwesenden waren sich einig: Zufriedenstellende personelle Ressourcen sind eine Grundvoraussetzung für erfolgreichen Gemeinsamen Unterricht für nichtbehinderte und behinderte Schüler.

In Zeiten des Umbruchs hin zu einem inklusiven Bildungssystem sind viele Herausforderungen zu meistern und nicht an allen Schulen ist eine unmittelbare Verbesserung der Bedingungen zu erwarten – sie dürfen sich jedoch keinesfalls verschlechtern und dadurch die Qualität des GU ernsthaft in Frage stellen.

Ihren engagierten Einsatz für gute Bedingungen für den GU wollen die Vereinsmitglieder in Zukunft daher verstärken, um so für qualitativ hochwertiges gemeinsames Leben und Lernen für alle Schüler in der Schule einzutreten.

Vernetzung und Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderungen und besonderen Förderbedarfen

Dabei wurde als ein Schwerpunkt für die Arbeit des Vereins im kommenden Jahr die weitere Vernetzung und Beratung von Eltern festgelegt. Wenn sich in verschiedensten Gebieten des Kreises Olpe Eltern zusammenfinden, die für Ihre Kinder das gemeinsame Lernen in Regelkindergärten und -schulen möchten, wird es einfacher für die entsprechenden guten Bedingungen an den örtlichen Einrichtungen einzutreten.

In der Zukunft soll ein regelmäßiges offenes und lockeres Treffen für Eltern behinderter Kinder, aber auch andere Interessierte stattfinden. Ein erstes Treffen soll wahrscheinlich noch im Dezember diesen Jahres stattfinden. Mehr dazu bald hier auf der Homepage.

Neue Mitglieder - Eltern, Fachleute und andere Interessierte am Thema - sind dem Verein jederzeit herzlich willkommen.

Hier finden Sie weitere Informationen über den Verein und seine Ziele und hier für konkretes Interesse eine Beitrittserklärung.
Auch über Fördermitgliedschaften oder Spenden für unsere Arbeit freuen wir uns natürlich sehr.

Lesen Sie hier einen Pressebericht über die Jahreshauptversammlung unseres Vereins.

Eintrag vom 1.11.2011

Pressemitteilung des Sozialverbands Deutschlands, des Deutschen Behindertenrats und der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen (V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs)

Kultusministerkonferenz muss gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern endlich voranbringen

"Der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Elterninitiative "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" üben scharfe Kritik an den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur sonderpädagogischen Förderung. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin richteten sich die drei Verbände mit einem Warnruf an die KMK, die die Empfehlungen am 20. Oktober 2011 beraten und beschloßen haben.

"Die Kultusministerkonferenz muss das Recht auf Regelschule anerkennen und darf die UN-Behindertenrechtskonvention nicht einfach ignorieren. Behinderte Kinder brauchen ein verbindliches Zugangsrecht, damit sich für sie die Tür zur Regelschule auch wirklich öffnet", forderte SoVD-Präsidiumsmitglied Edda Schliepack. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder in Deutschland endlich von der Ausnahme zur Regel werden zu lassen. 80 Prozent der behinderten Kinder gehen in eine Sonderschule.

"So wie sie jetzt sind, werden die Empfehlungen zur Inklusion die notwendigen Veränderungen keinen Schritt voranbringen" kritisierte Schliepack und warnte die KMK eindringlich davor, den Vorrang des gemeinsamen Lernens zu verschleiern.

Barbara Vieweg, DBR-Sprecherratsvorsitzende, erklärte: "Auch die schönsten Formulierungen helfen nicht, wenn die Kultusministerkonferenz die Anforderungen der UN-Konvention nicht erfüllt. Das bedeutet für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen weiterhin weite Wege und lange Tage."

Sibylle Hausmanns von der Elterninitiative Gemeinsam leben - gemeinsam lernen unterstrich den hohen Stellenwert von wirksamen Vorkehrungen, um Bildungsteilhabe sicher zu stellen. "Die Empfehlungen werden den Anforderungen zur UN-Behindertenrechtskonvention zum Thema Diagnostik nicht gerecht. Sie bleiben der alten Zuweisungsdiagnostik verhaftet anstatt zu beschreiben, wie umwelt- und einstellungsbedingte Barrieren an der allgemeinen Schule im Einzelfall abgebaut werden können", kritisierte Hausmanns."

Hier können Sie einen Fimbeitrag des SoVD zum Thema sehen: Recht auf Regelschule für behinderte Kinder



Deutliche Kritik an Empfehlungen der KMK von verschiedensten Behinderten- und Berufsverbänden

Ein Entwurf dieser nun beschlossenen KMK-Empfehlungen war bereits am 17.02.2011 zur Anhörung für die Fachöffentlichkeit freigegeben worden. Dieser Entwurf wurde Von sehr vielen Behinderten- und Berufsverbänden als vollkommen unzureichend und den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention nicht entsprechend zurückgewiesen. Bei den nun verabschiedeten Empfehlungen der KMK sind die Kritikpunkte der Verbände leider weitestgehend außer Acht gelassen.

Deutlich kritisiert wurde damals beispielsweise von der Sektion Sonderpädagogik der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft, ...

» dass eine bloße "Pluralisierung der Förderorte" nicht mit der UN-BRK vereinbar ist, da vielmehr die Umstellung auf ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen gefordert wird;

» dass eine bloße "Ausweitung" der gemeinsamen Bildung und Erziehung und eine "Weiterentwicklung" der sonderpädagogischen Angebote unter Beibehaltung von Sonderinstitutionen eine unzureichende Umsetzung der Konvention bedeuten würde;

» dass die personellen und sächlichen Ressourcen zur angemessenen Unterstützung laut UN-BRK konsequent im allgemeinbildenden Erziehungs- und Bildungssystem zur Verfügung gestellt werden müssen und nicht an Sonderinstitutionen gebunden werden dürfen.

“Der Entwurf der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen entspricht nicht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention”, betonte damals auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, anlässlich des Stellungnahmeverfahrens der Kultusministerkonferenz zu dem Entwurf. Mehr dazu hier:

Auch die deutsche Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hatte die aktuellen Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung stark kritisiert. „Die Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem nicht wider“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung der „Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems“. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland seien entschlossene systematische Anstrengungen in den Bundesländern notwendig, um die Trennung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Unterricht strukturell zu überwinden. An dem Ansatz der separierenden Förder- oder Sonderschule weiter festzuhalten, sei mit der Konvention nicht vereinbar, so der Menschenrechtsexperte. Mit ihren Papieren billige die KMK einzelnen Bundesländern den Raum zu, existierende Sonderschulen unhinterfragt weiterzuführen oder ihr bestehendes Sonderschulwesen sogar weiter auszubauen. „In allen Bundesländern sind im schulischen Bereich enorme strukturelle Anstrengungen auf allen Handlungsebenen wie in Blick auf Recht, Schulorganisation, Aus- und Fortbildung, Ressourcenverteilung erforderlich, um das Recht auf inklusive Bildung mittel- und langfristig erfolgreich umzusetzen“, erklärte Aichele. Die Bundesländer seien zudem in der Pflicht, bereits kurzfristig, spätestens ab dem Schuljahr 2011/2012, das individuelle Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen wohnortnahen Bildungsangebot an einer Regelschule praktisch einzulösen. Der Leiter der Monitoring-Stelle beklagte, dass die guten Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in Deutschland zu wenig bekannt seien und die positiven Beispiele aus anderen Staaten zu wenig zur Kenntnis genommen würden. „Die Konvention ist nicht weltfremd, sondern Inklusion baut auf langjährigen Erfahrungen auf und ist – anders als meist vermutet - gut erprobt“, so Aichele.

Die Verbände behinderter Menschen kritisierten darüberhinaus ihre unzulängliche Einbeziehung durch die KMK. Zwar wären einige Verbände zu Beginn der Erarbeitung bei einzelnen Sitzungen hinzugeogen worden. Eine kontinuierliche und verbindliche Beteiligung und aktive Einbeziehung, wie von der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Art. 4, Abs. 3 gefordert, wäre jedoch nicht geschehen. Dies veranlasst den Sozialverband Deutschland, den Deutschen Behindertenrat und die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V. in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zu der Vermutung, "dass der KMK an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den Positionen der Verbände behinderter Menschen wenig gelegen war bzw. ist".

Hier können Sie die nun am 20.10.2011 verabschiedeten Empfehlungen der KMK und einige der damaligen Stellungnahmen der Behinderten- und Berufsverbändenaus diesbezüglich lesen:

  • Empfehlungen der KMK: Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen
  • Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft: hier
  • Stellungnahme der Bundesvereinigung der Lebenshilfe: hier
  • Stellungnahme der BAG Gemeinsam leben-gemeinsam lernen e.V., des Deutschen Behindertenrates, des Sozialverbandes Deutschland, des Paritätischen Gesamtverbandes und 12 weiterer Verbände: hier
  • Gemeinsame Stellungnahme des Diakonie Bundesverbandes und des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe: hier
Logo des Vereins

"Wir müssen draußen bleiben: Behinderte Kinder und die Integration

In der ARD-Sendung Monitor lief am 7. April ein interessanter Beitrag zum Thema Kinder mit Behinderung und ihre Integration bzw. Separation im deutschen Schulsystem.

Hier der Infotext des WDR zur Sendung: "Jedes behinderte Kind hat ein Recht, eine normale Regelschule zu besuchen, wenn die Eltern das möchten. Das haben schon vor fünf Jahren die Vereinten Nationen in die UN-Behindertenrechtskonvention geschrieben und Deutschland hat sich vor zwei Jahren verpflichtet, das einzuhalten. UN-Konvention hin, Elternrecht her – viele betroffene Eltern müssen trotzdem einen zermürbenden Kampf führen gegen Schulbehörden und Kultusministerien. In Europa schüttelt man den Kopf über Deutschland, wegen der Vorliebe für präzises Aussortieren. Denn in anderen europäischen Staaten gehen 80 Prozent der behinderten Kinder inzwischen in Regelschulen, in Deutschland sind es gerade mal 20 Prozent. Sonia Seymour Mikich: "Die Deutschen sortieren gern und gründlich - besonders im Schulsystem. Für Kinder mit Behinderungen leisten wir uns rund zehn verschiedene Sondertypen, neudeutsch: Förderschulen. Diese Kinder werden von Anfang an von den anderen getrennt. Seit zwei Jahren soll das eigentlich nicht mehr so sein. Denn Deutschland hat eine UN-Konvention unterschrieben, und darin steht: Schüler mit Behinderungen haben das Recht auf "integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen." Also, rein mitten in die Gesellschaft! - Aber nur auf dem Papier."

Unter diesem Link können Sie den Filmbeitrag sehen ...

... und hier finden Sie das Manuskript zur Sendung. [zum Beitrag]

Auf der Homepage des NRW-Schulministeriums unter schulministerium.nrw.de finden Sie spezielle Seiten zu den Themen Inklusion und Gemeinsames Lernen mit interessanten Informationen und Beiträgen (z.B. Gutachten, Praxisbeispiele etc.):

  • Informationen der Schulministerin Löhrmann zum ersten "Gesprächskreis Inklusion" am am 13. Dezember 2010 lesen sie hier
    Hier ein Fachartikel der Schulministerin Sylvia Löhrmann: "Auf dem Weg zur Inklusion - eine "Kultur des Behaltens"
  • Wissenschaftler empfehlen Stellen für Sonderpädagogen aus Förderschulen schrittweise in allgemeine Schulen zu verlagern: Gutachten "Auf dem Weg zur schulischen Inklusion"
  • In der Grundschule Berg Fidel in Münster ist Inklusion schon seit Jahren selbstverständlich. Als pädagogisches Prinzip gilt hier: Jedes Kind braucht Förderung: Max lernt anders. Alara auch.
  • Keiner wird ausgeschlossen: Vorbildliche Inklusion an der Montessori-Gesamtschule Borken
  • Interview mit „Aktion Mensch“-Vorstand Martin Georgi: "Voll krank, auf ne' andere Schule zu müssen..."
  • Interview mit der Studentin und Selbstvetreterin Kathrin Lemler: „Ich spreche nicht mit dem Mund, sondern mit meinen Augen.“

24.6.2011: Deutsche Unesco-Komission verabschiedet die Resolution "Inklusive Bildung in Deutschland stärken"

Zum Abschluss ihrer Sitzung am 24. Juni 2011 hat die Deutsche Unesco-Komission die Resolution "Inklusive Bildung in Deutschland stärken" verabschiedet, in welcher sie Bund, Länder und Kommunen auffordert, zügig Aktionspläne auf Landes- und kommunaler Ebene zur inklusiven Bildung zu erarbeiten. Überdies hinaus empfiehlt die Komission, die bis dato bestehenden Förder- / Sonderschulen möglichst zeitnah und planvoll in das allgemeine Schulsystem zu überführen. Als Leitidee sei inklusive Bildung in die Aus- und Fortbildung aller pädagogischen Berufe zu verankern. Den kompletten Text der Resolution finden sie hier: Resolution der UNESCO: Inklusive Bildung in Deutschland stärken

JEFF BAM HAYOUKID -Willkommen in der Realität

Information und Aktion auf dem Olper Stadtfest

Aus Anlass des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der jährlich am 5. Mai begangen wird, haben wir von Gemeinsam leben, gemeinsam lernen - Olpe plus e.V. auf dem Olper Stadtfest einen Informations- und Aktionsstand. Mit dem Aktionstag, der seit 1992 durchgeführt wird, soll auf das Recht der Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht werden, vollständig an allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben.
Sehen Sie hier einen tollen Protest-Rap zum diesjährigen Protesttag: JEFF BAM HAYOUKID "Willkommen in der Realität".

Auch in diesem Jahr treten die Aktion Mensch und die Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und –selbsthilfe mit verschiedenen Aktionen rund um den 5. Mai für die Bedürfnisse und Rechte der Menschen mit Behinderungen ein. Die diesjährigen Aktionen stehen unter dem Motto „Inklusion beginnt im Kopf“. Eins ist klar: Nur wenn die Barrieren im Kopf verschwinden, kann echte Inklusion entstehen. Inklusion bezeichnet die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung am gesellschaftlichen Leben von Anfang an. In diesem Jahr findet der Aktionstag im Rahmen einer großen Inklusionskampagne der Aktion Mensch statt. Alle Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und –selbsthilfe sind aufgerufen, Aktionen zum Thema Inklusion zu veranstalten. Dabei verfolgen die aus Mitteln der Aktion Mensch geförderten Veranstaltungen unterschiedliche Ziele. So sollen Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeit, Barrierefreiheit, Freizeit und Wohnen dargestellt und diskutiert werden.

Unser Stand auf dem Stadtfest wird mit Aktionsmitteln und Infomaterialien der Aktion-Mensch aufwarten. Darüber hinaus haben wir eine neue Aktionsidee der Aktion Mensch aufgegriffen. Wir haben "6 Thesen über inklusive Bildung und gemeinsames Leben und Lernen" zusammengestellt. Alle Interessierten sind aufgerufen, diese Thesen auf großen Tafeln zu bewerten. Stimmt jemand einer These zu, so kann er/sie einen grünen Klebepunkt auf die Tafel kleben. Ist sie oder er mit einer These nicht einverstanden, wird ein roter Klebepunkt auf die Wand gesetzt. So entsteht nach und nach eine kleine Meinungslandschaft zu wichtigen Fragen der inklusiven Bildung - also zum gemeinsamen Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.

Landschaftsverband Westfalen Lippe streicht Mittel für die Förderung von vom Schulbesuch zurückgestellten Kindern

In einem Schreiben vom 08. März hat der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) angekündigt, die Mittel für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder künftig grundsätzlich zu streichen, da es sich häufig um systemwidrige Entscheidungen handle. In einem groß angelegten Kommunikationsprozess soll diese Entscheidung, bei der es sich um eine rücksichtslose und vollkommen rückwärtsgerichtete Sparmaßnahme seitens des Verbandes handelt, nun den Schulaufsichtsbehörden mitgeteilt werden, damit diese "dies bei ihren Entscheidungen berücksichtigen". Auch bereits getroffene Entscheidungen über Schulrückstellungen sollen, gemäß den Vorstellungen des LWL, rückgängig gemacht werden können! Rückstellungen sind ohnehin nur noch schwer durchführbar. Das bedeutet, dass Kinder mit Beeinträchtigungen - die aus sehr guten Gründen auf Grund des Urteils verschiedener Fachleute zurückgestellt werden sollen - ab sofort keine Mittel mehr für notwendige Förderungen in den Kindergärten durch den LWL erhalten. Schon für das kommende Schuljahr will der LWL somit Kinder mit Behinderungen die für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden nicht mehr mit seinen Mitteln fördern!!

Überdies greift der LWL in seinem Schreiben auch die Betreuung von Kindern mit Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen auf. Es entspreche, so die Ausführungen, nicht dem Grundgedanken des LWL, einzelne Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen zu fördern und zu betreuen. Die Jugendämter werden explizit angewiesen, bei neu aufzunehmenden "einzelnen" Kindern mit Förderbedarf im Sinne der LWL-Richtlinien zu prüfen, ob nicht eine andere Kindertageseinrichtung, in welcher bereits andere Jungen und Mädchen mit Behinderung betreut werden, noch über freie Kapazitäten verfügt. [...] Das Rundschreiben des Landschaftsverbandes widerspricht unseres Erachtens dem Anliegen von Inklusion und stellt das Wohlbefinden von Kindern mit Förderbedarf letztlich hinter einen Finanzvorbehalt. Hier können Sie das entsprechende Schreiben des LWL einsehen.

LWL streicht Förderung für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder

Bild von Frau Sylvia Löhrmann

Am 13.12.2010 hat Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann mehr als 140 Vertreter aus Politik, Verbänden und Wissenschaft zum "Gesprächskreis Inklusion" eingeladen. Der Gesprächskreis soll im kommenden halben Jahr die neu eingerichtete Projektgruppe im Schulministerium bei der Planung für den Aufbau des inklusiven Bildungssystems unterstützen. Bis zum Sommer sollen die Eckpunkte eines Inklusionsplans für die Schulen des Landes erarbeitet sein. Ministerin Löhrmann will die Schritte zum Aufbau des inklusiven Bildungssystems sorgfältig erarbeiten lassen und sich in der Personal- und Ressourcensteuerung von Gutachtern beraten lassen.

Auch die gesetzlichen Änderungen sollen in diesem Zeitraum beraten werden. In der Zwischenzeit will die Ministerin pragmatisch verfahren und ihre Behörden anweisen, den Spielraum der alten Gesetze konsequent im Sinne der UN-Konvention zu nutzen. Hierzu kündigte Löhrmann noch vor Weihnachten einen Erlass zur neuen Auslegung der Rechtslage und in Kürze neue Verwaltungsvorschriften zum Sonderschulaufnahmeverfahren AOSF an. "Es sollte gelingen, schon jetzt an jedem Ort und in jedem Bildungsgang zumindest eine Schule mit Gemeinsamem Lernen anzubieten", verlangte die Ministerin. Das Land werde diesen Ausbau finanzieren. Im Landeshaushalt für das Jahr 2011 sollen dann die Mittel für eine flächendeckende Fortbildung der Lehrer und den Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts bereitgestellt werden. Löhrmann betonte: Inklusion sei nicht teilbar. Kein Förderschwerpunkt werde ausgeschlossen und Inklusion sei auch nicht von der Schwere der Behinderung abhängig.

Für die Kompetenzzentren der sonderpädagogischen Förderung kündigte die Ministerin an, dass das Modellprojekt bis 2013 verlängert werde, um Erfahrungen zu sammeln. Die Kompetenzzentren würden jedoch neue Aufträge bekommen. Neue Standorte seien nicht geplant.

Logo des Vereins

Am 31. Januar 2011 haben wir gemeinsam mit neun weiteren Vereinen und Organisationen (siehe pdf im Anhang) Bürgeranträge zur Erarbeitung von Inklusionsplänenbe beim Kreis Olpe und bei den sieben Kommunen des Kreises eingereicht.

Die Mitunterzeichner sind

» Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen, vertreten durch Lebenshilfe Center Olpe

» Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Olpe e. V.

» Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen im Kreis Olpe e.V.

» Verein für Menschen mit Behinderungen Kreis Olpe e.V.

» Selbsthilfegruppe Eltern behinderter Kinder im Kreis Olpe

» Selbsthilfegruppe ADS/ADHS

» Arbeitsgemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus

» Selbsthilfegruppe für Angehörige von Menschen mit Autismus

» Arbeitsgemeinschaft Begegnung Attendorn

In den Bürgeranträgen werden der Kreis und seine Kommunen aufgefordert, in übergreifenden Inklusionsplänen, zeitnah einen Ressourcen- und Zeitplan für die Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention im Kreis und den Kommunen zu erarbeiten.

» Antrag Kreis Olpe
» Antrag Stadt Olpe (als Beispiel für eine der 7 Kommunen)


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