
Die UN-Behindertenrechtskonvention als Grundlage
Entstehung
Schätzungsweise 650 Mio. Menschen leben weltweit mit einer Behinderung. Nur in etwa 45 Staaten gibt es Vorschriften, die die Rechte behinderter Menschen besonders schützen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat deshalb 2001 beschlossen, dass Vorschläge für ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickelt werden sollten. Bereits 5 Jahre später, am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ („UN-Behindertenrechtskonvention“) sowie das dazugehörige Zusatzprotokoll angenommen.
Inhalt
Teilhabe behinderter Menschen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Die Konvention stellt dies klar und konkretisiert damit grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Grundlegend für die Konvention und die von ihr erfassten Lebensbereiche ist der Gedanke der Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft. Zentral für den Bereich Schule ist der Artikel 24, in dem „die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen…[gewährleisten]“ (Art. 24 Abs. 1 S. 2 BRK)
Geltung in Deutschland
Deutschland hat das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll am 30. März 2007 als einer der ersten Staaten unterzeichnet. Bundestag und Bundesrat verabschiedeten das Ratifikationsgesetz im Dezember 2008. Nachdem Deutschland die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt hatte, ist das Übereinkommen seit dem 26. März 2009 verbindlich in Kraft. Damit ist Deutschland verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um eine gleichberechtigte Teilhabe der rund 8 Mio. in Deutschland lebenden behinderten Menschen zu gewährleisten. (Quelle: http://www.behindertenbeauftragter.de)
Das Department Heilpädagogik und Rehabilitation der Universität zu Köln hat auf seinem Informationsportal zum Themenschwerpunkt integrative / inklusive Bildung unter dem folgenden Link weitere Informationen rund um die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammengestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.inkoe.de
Download Pdf "Broschüre UN-Konvention KK"
Download Pdf "Broschüre UN-Konvention KK (in leichter Sprache)"
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